Urteil des II. Zivilsenats vom 15.1.2013 – II ZR 83/11
GenG § 43a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 a) Bestimmt die Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung einer Genossenschaft, dass Kandidaten nicht zugleich Mitglied des Wahlvorstands oder Wahlhelfer sein können, wird dadurch weder das passive Wahlrecht nach § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG noch der in § 43a Abs. 4 Satz […]