Vorinstanz : Landgericht Bielefeld, 2 O 85/07
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Juni 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich Absatz 2 des Tenors des angefochtenen Urteils ist dieses wirkungslos.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.