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Urteil des II. Zivilsenats vom 10.1.2017 – II ZR 10/15

GenG § 55 Abs. 1 Satz 1

In der Satzung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes können das Prü-fungsrecht des Verbandes und die ihm entsprechende Duldungspflicht der Genos-senschaft in den durch das Vereinsrecht und das Genossenschaftsrecht gezogenen Grenzen näher ausgestaltet werden.
Das Prüfungsrecht kann durch eine Verbands-satzung, der sich die Genossenschaft durch ihren freiwilligen Beitritt unterworfen hat, auf Pflichtprüfungen erstreckt werden, die die Genossenschaft auch durch einen an-deren Prüfungsverband, dessen Mitglied sie ist, vornehmen lassen könnte.

BGH, Urteil vom 10. Januar 2017 – II ZR 10/15 – OLG Jena, LG Gera

Urteil des II. Zivilsenats vom 10.1.2017 – II ZR 10/15