Das Urteil spricht die Unzulässigkeit der nach der Kündigung erfolgten Satzungsänderung zum Nachteil des austretenden Genossen an. Damit werden die aus der Genossenschaft austretenden Genossen geschützt.
Das Urteil spricht die Unzulässigkeit der nach der Kündigung erfolgten Satzungsänderung zum Nachteil des austretenden Genossen an. Damit werden die aus der Genossenschaft austretenden Genossen geschützt.