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Urteil des LG Stuttgart vom 30.11.2017 – 6 O 100/17

Die nach erfolgter Kündigung vorgenommenen Satzungsänderungen sind auf das Mitglied, dessen Kündigung bereits zuvor zugegangen ist, nicht anzuwenden.

Urteil des LG Stuttgart vom 30.11.2017 – 6 O 100/17